Unfallschadenregulierung | Erfolgreiche Anspruchsbezifferung: Diese Schadenspositionen sollten Sie im Blick behalten
Eine erfolgreiche Unfallschadenregulierung beginnt nicht erst mit dem ersten Schreiben an die gegnerische Versicherung. Entscheidend ist bereits zu Beginn, den Unfallhergang vollständig zu erfassen und sämtliche in Betracht kommenden Schadenspositionen im Blick zu behalten.
Denn in der täglichen Regulierungspraxis zeigt sich immer wieder: Nicht unbedingt die offensichtlichen Positionen bereiten Schwierigkeiten. Viel häufiger sind es die kleinen Dinge, die zunächst übersehen, nicht ausreichend dokumentiert oder erst sehr viel später mitgeteilt werden.
Welche Punkte sollte man also bereits bei der ersten Bearbeitung einer Verkehrsunfallsache auf dem Schirm haben?
1. Eine gute Unfallschilderung ist die halbe Miete
Bevor es überhaupt um Zahlen geht, muss der Unfallhergang nachvollziehbar sein.
Zur ersten Sachverhaltsaufnahme gehören insbesondere:
- Unfalltag, Uhrzeit und genauer Unfallort
- Fahrtrichtung der Beteiligten
- möglichst genaue Beschreibung des Unfallablaufs
- Lichtzeichenregelungen und Straßenführung, soweit relevant
- Kollisionspunkte
- vorhandene Zeugen
Praxistipp
Gerade bei unklaren Verkehrssituationen lohnt es sich, frühzeitig nach Zeugen, Fotos oder vorhandenen Dashcam-Aufnahmen zu fragen.
Die Ermittlungsakte kann später wichtige zusätzliche Informationen liefern. Bis diese vorliegt, kann allerdings einige Zeit vergehen. Mögliche Beweismittel sollten deshalb möglichst früh gesichert werden.
2. Nicht nur an den Fahrzeugschaden denken
Der Blick fällt nach einem Verkehrsunfall verständlicherweise zunächst auf das beschädigte Fahrzeug.
Zur vollständigen Anspruchsbezifferung können jedoch zahlreiche weitere Positionen gehören, beispielsweise:
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Standkosten
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
- Vorhaltekosten bei gewerblich genutzten Fahrzeugen
- allgemeine Auslagenpauschale
- beschädigte Gegenstände im Fahrzeug
Bei einem Personenschaden kommen weitere mögliche Positionen hinzu, etwa Fahrt- und Heilbehandlungskosten, Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld.
3. Abschlepp- und Standkosten dokumentieren
Gerade bei nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugen entstehen schnell zusätzliche Kosten.
Für die weitere Regulierung sollte deshalb möglichst früh geklärt werden:
- Wohin wurde das Fahrzeug abgeschleppt?
- War das Fahrzeug tatsächlich nicht mehr fahrbereit?
- Wo befindet es sich jetzt?
- Entstehen dort Standkosten?
- Seit wann und in welcher Höhe?
Besonders bei einem Totalschaden oder einer längeren Standzeit sollte im Blick behalten werden, ob weitere Standkosten vermieden werden können.
Praxistipp
Abschlepp- und Standkostenrechnungen möglichst früh vollständig anfordern. Bei höheren Beträgen kommen von Versicherern erfahrungsgemäß schnell Rückfragen zur Fahruntüchtigkeit, zum Abstellort oder zur Dauer der Standzeit.
4. Mietwagen oder Nutzungsausfall?
Eine der Fragen, die möglichst früh geklärt werden sollte: Benötigt die Mandantschaft einen Mietwagen oder soll Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht werden?
Bei Mietwagenkosten sind spätere Kürzungen keine Seltenheit. Versicherer prüfen unter anderem den gewählten Tarif, die Fahrzeugklasse und die Dauer der Anmietung.
Es empfiehlt sich deshalb, Vergleichsangebote und die Gründe für die konkrete Anmietung möglichst gut zu dokumentieren.
Wird kein Mietwagen genutzt, kommt gegebenenfalls eine Nutzungsausfallentschädigung in Betracht. Dann spielen unter anderem die Nutzungsausfallklasse sowie die tatsächliche Dauer des Fahrzeugausfalls eine Rolle.
Hilfreich können hier sein:
- Reparaturrechnung
- Reparaturablaufplan
- Werkstattbestätigung
- Angaben zur Wiederbeschaffungsdauer
- tatsächlicher Liefertermin eines Ersatzfahrzeugs
5. Gewerblich genutzte Fahrzeuge nicht vergessen
Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen stellt sich die Situation anders dar. Hier können insbesondere Vorhaltekosten oder ein konkret entstandener Betriebsausfallschaden relevant werden.
Deshalb sollte möglichst früh geklärt werden, wie das Fahrzeug betrieblich eingesetzt wird, welche laufenden Kosten entstehen und ob durch den Ausfall konkrete wirtschaftliche Einbußen entstanden sind.
6. Die kleinen Dinge, die schnell vergessen werden
Nicht alles, was bei einem Unfall beschädigt wird, gehört zum Fahrzeug.
Auch Gegenstände im Fahrzeug können betroffen sein, beispielsweise:
- Kindersitze
- Mobiltelefone
- Brillen
- Kleidung
- Gepäck
- Fahrradträger
- elektronische Geräte
- Ladekabel und sonstiges Zubehör
Praxistipp
Schon beim ersten Gespräch gezielt danach fragen. Fotos, Kaufbelege sowie Angaben zu Alter und Anschaffungswert erleichtern die spätere Prüfung und Bezifferung erheblich.
7. Bei Personenschäden von Anfang an mitdenken
Bei Personenschäden lässt sich unmittelbar nach dem Unfall häufig noch gar nicht beurteilen, welche Ansprüche sich im Laufe der Zeit entwickeln.
Neben dem Schmerzensgeld können beispielsweise Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Rezeptzuzahlungen, Medikamentenkosten, Verdienstausfall oder ein Haushaltsführungsschaden relevant werden.
Gerade kleine Ausgaben geraten schnell in Vergessenheit.
Praxistipp
Die Mandantschaft möglichst früh darauf hinweisen, Belege zu sammeln und Fahrten zu dokumentieren. Eine einfache Liste mit Datum, Ziel und gefahrenen Kilometern kann später enorm hilfreich sein.
Auch Beschwerden, Behandlungen und Einschränkungen im Alltag sollten bei längerem Heilungsverlauf fortlaufend dokumentiert werden.
8. Schmerzensgeld nicht vorschnell abschließend beziffern
Wie sich Verletzungen entwickeln, lässt sich unmittelbar nach einem Unfall häufig noch nicht zuverlässig einschätzen.
Für die spätere Bezifferung sind insbesondere Art und Dauer der Verletzungen, Behandlungsverlauf, Arbeitsunfähigkeitszeiten sowie Schmerzen und Einschränkungen im Alltag von Bedeutung.
Deshalb empfiehlt es sich, den Behandlungsverlauf regelmäßig abzufragen und nach Abschluss der Heilbehandlung die erforderlichen medizinischen Unterlagen zusammenzustellen.
Mein Fazit
Eine gute Anspruchsbezifferung bedeutet für mich vor allem eines: systematisch arbeiten und früh die richtigen Fragen stellen.
Nicht jeder Schaden ist auf den ersten Blick sichtbar und nicht jede Schadensposition liegt bereits mit der ersten Rechnung auf dem Tisch.
Gerade deshalb lohnt es sich, eine Verkehrsunfallsache von Beginn an strukturiert zu bearbeiten, Unterlagen frühzeitig anzufordern und die Mandantschaft darauf hinzuweisen, welche Informationen im weiteren Verlauf noch wichtig werden können.
Denn in der Regulierungspraxis scheitern Ansprüche nicht immer an ihrer rechtlichen Grundlage. Manchmal werden sie schlicht zu spät erkannt, nicht ausreichend dokumentiert oder gar nicht erst geltend gemacht.
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen fachlichen Information und dem Erfahrungsaustausch aus der Kanzleipraxis. Er stellt keine Rechtsberatung dar.